Essen für Alle
Reglement für das Bezugssystem

Reglement für das Bezugssystem

 

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Das Bezugssystem soll den fairen Lebensmittelbezug von Bezüger:innen und den respektvollen und fairen Umgang von Bezüger:innen und freiwilligen Helfer:innen des Kartenteams sicherstellen. Ebenso soll die gerechte Verwaltung aller Bezügerdaten und Bezügerkarten sichergestellt sein.

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Das folgende Reglement hat die Originalsprache Deutsch. Die Übersetzungen werden automatisch generiert und können vom ursprünglichen Inhalt abweichen.

 

1. Sinn und Zweck

Das Bezugssystem soll den fairen Lebensmittelbezug von Bezüger:innen und den respektvollen und fairen Umgang von Bezüger:innen und freiwilligen Helfer:innen des Kartenteams sicherstellen. Ebenso soll die gerechte Verwaltung aller Bezügerdaten und Bezügerkarten sichergestellt sein.

2. Geltungsbereich

Es gilt für alle Bezüger:innen wie auch für das gesamte Helferteam. Es ist die Grundlage für das Funktionieren der gesamten betroffenen Abläufe.

3. Vorbereitung

Verschiedene Farben auf den Bezugskarten, regeln die fünf Bezugszeiten. Rot: 11:00-12:00 Blau: 12:00-13:00 Grün: 13:00-14:00 Lila: 14:00-15:00 Gelb: 15:00-16:00

4. Bezugskartenberechtigung

Pro Haushalt wird ausschliesslich eine Karte ausgestellt. Zusätzliche Karten werden terminiert. Jeglicher Betrug führt zu einem Kartenentzug und kann lebenslangen Sperre zur Folge haben.

4.1. Voraussetzungen

● Volljährigkeit ● Gültige Telefonnummer ● Bedürftigkeit ohne jeglichen Nachweis

5. Ablauf

5.1. Nötige Informationen ● Gültige Ausweise aller Familienmitglieder, die unter dieser Karte registriert werden sollen. Die Ausweise können innert eines Monats nachgereicht werden. Falls die beantragende Person keinen Ausweis besitzt (Sans Papier), kann diese auch registriert werden. ● Telefonnummer der beantragenden Person. ● Wohnort (Postleitzahl) der beantragende Person.

5.2. Initialer Bezug einer Bezugskarte

Für den initialen Bezug einer Karte von Essen für Alle wird eine Gebühr von CHF 5.- erhoben. Die Karten bleiben Eigentum vom Verein Essen für Alle.

5.3. Verlust der Bezugskarte

Bei Verlust einer Bezugskarte, muss dies dem Kartenteam gemeldet werden. Diese können mithilfe von persönlichen Angaben eine neue Bezugskarte ausstellen. Bei Verlust der ersten Bezugskarte wird eine zweite gebührenlos ausgestellt. Bei Zweitverlust wird wieder eine Gebühr von 5.- CHF für die Ausstellung deren erhoben.

5.4. Bearbeitung einer Bezugskarte

5.4.1. Änderung der Bezugszeit (Kartenfarbe)

Die Bezugszeit, kann nach Ausstellen der Bezugskarte nur mit Vorweisen eines Dokuments, welches bestätigt, dass die beziehende Person zu ihrer bisherigen Bezugszeit verhindert ist, geändert werden.

5.4.2. Änderung anderer Bezügerinformationen

Änderung von Bezügerinformationen, wie Familienzusammenstellung, neue Telefonnummer oder ein neuer Aufenthaltsort, müssen vor dem nächsten Lebensmittelbezug dem Kartenteam mitgeteilt und im System aktualisiert werden.

5.5. Bezug von Lebensmitteln

5.5.1. Bezug von Lebensmittel ohne gültige Bezugskarte

Der Bezug von Lebensmittel ohne eine gültige Bezugskarte ist nicht erlaubt. Falls sich die Bezugskarte beim Eingang als ungültig herausstellt, muss sich der/die Karteninhaber:in beim Kartenteam melden, sodass das Problem behoben werden kann.

5.5.2. Bezug von Lebensmittel als minderjährige Person

Ein Bezug von Lebensmitteln ist ausschliesslich Personen über 18 Jahren gestattet. Besondere Regelungen müssen im System hinterlegt sein. Bei Nichteinhaltung (falls nicht anders im System hintergelt) wird die Karte entzogen. Eine Erlaubnis, dass minderjährige Essen beziehen dürfen, kann durch die Erziehungsberechtigten in Person oder per Vollmacht erteilt werden. Die minderjährige Person muss jedoch über 14 Jahre alt sein.

5.6. Benützung von Bezügerinformationen

Persönliche Bezügerinformationen werden ausschliesslich zur Identifikation der Person verwendet, sind öffentlich nicht zugänglich und werden anonymisiert ausschliesslich für Statistiken des Vereins benutzt. Bezügerinformationen, werden verschlüsselt übertragen und passwortgeschützt gespeichert. Beim Bezug einer Karte erklärt sich der/die Bezüger:innen mit den Datenschutzbestimmung des Vereins EfA einverstanden.

6. Befugnisse Kartenteam

Das Kartenteam hat die Berechtigung, jegliche Bezugskarten bei Reglementverstössen zu entziehen. Auch aufgrund von respektlosem Verhalten gegenüber Freiwilligen können Bezugskarten entzogen und Hausverbote erteilt werden. Keinem Mitglied des Kartenteams ist es erlaubt, persönliche Bezügerinformationen (wie Telefonnummer, Wohnort, Name usw.) an Dritte weiterzugeben oder selbst für ausservereinliche Zwecke zu verwenden. Die Terminierung und die Sperrung einer Bezugskarte muss jeweils von der Bereichsleitung genehmigt werden.

7. Kartenteam

Das Kartenteam besteht aus freiwilligen Helfern, die Mitglieder des Vereins sind. Mitglieder des Kartenteams müssen mindestens einmal im Monat bei der Registrierung oder beim Eingangssystem arbeiten, um ihren Zugang aufrecht zu erhalten. Ausnahmen sind gesundheits- und urlaubsbedingte Absenzen und werden von der Bereichsleitung genehmigt.Der Bereich IT steht momentan unter der Leitung und Verantwortung von Matthias Beeler und Keywan Nadjmabadi (mailto:[email protected]).

8. Änderung dieses Reglements

Änderungen des Reglements können jederzeit von der Bereichsleitung oder dem Vorstand des Vereins vorgenommen werden. Diese Änderungen werden von den Bezüger:innen durch das Beziehen von Lebensmittel und von den Helfer:innen durch das Mithelfen akzeptiert.

9. Akzeptieren dieses Reglements

Alle Bezüger:innen müssen dieses Reglement akzeptieren und befolgen um Lebensmittel beziehen zu können. Bei Nichtbefolgen dieses Reglements, kann die Bezugskarte terminiert und im schlimmsten Falle ein Hausverbot ausgesprochen werden. Dieses Reglement wird mit dem Erhalt einer Bezugskarte akzeptiert.

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